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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Füllwol ist ein Produkt, das von Purewol hergestellt und vermarktet wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Purewol gelten für das Produkt mit dem Markennamen Füllwolle.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Füllwolle

Inhaltsübersicht:
Artikel 1 – Definitionen
Artikel 2 – Identität des Unternehmers
Artikel 3 – Anwendbarkeit
Artikel 4 – Das Angebot
Artikel 5 – Der Vertrag
Artikel 6 – Recht auf Widerruf
Artikel 7 – Kosten im Falle des Widerrufs
Artikel 8 – Ausschluss des Rücktrittsrechts
Artikel 9 – Der Preis
Artikel 10 – Erfüllung und Garantie
Artikel 11 – Lieferung und Ausführung
Artikel 12 – Zahlung
Artikel 13 – Reklamationsverfahren
Artikel 14 – Meinungsverschiedenheiten
Artikel 15 – Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen

Artikel 1 – Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;
Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und einen Fernabsatzvertrag mit Füllwolle abschließt;
Tag: Kalendertag;
Laufzeitgeschäft: ein Fernabsatzvertrag, der sich auf eine Reihe von Produkten und/oder Dienstleistungen bezieht, deren Liefer- und/oder Kaufverpflichtung zeitlich gestreckt ist;
Dauerhafter Datenträger: jedes Mittel, das es dem Verbraucher oder Füllwolle ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass eine künftige Abfrage und unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen möglich ist.
Widerrufsrecht: die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Bedenkzeit auf den Fernabsatzvertrag zu verzichten;
Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Verbrauchern im Fernabsatz Produkte und/oder Dienstleistungen anbietet;
Fernabsatzvertrag: eine Vereinbarung, bei der im Rahmen eines von Füllwolle organisierten Systems für den Fernabsatz von Waren und/oder Dienstleistungen bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation eingesetzt werden;
Fernkommunikationstechnik: Mittel, die für den Vertragsabschluss eingesetzt werden können, ohne dass sich der Verbraucher und Füllwolle gleichzeitig in einem Raum befinden.

Artikel 2 – Identität des Unternehmers
Füllwolle
R.J. Brummel
1e Exloërmond 58
9573 PC 1e Exloërmond
Die Niederlande
Telefonnummer: 06 – 25 40 61 30
E-Mail Adresse: info@fuellwolle.vulwol.nl
Nummer der Handelskammer: 56817010
MEHRWERTSTEUER-NUMMER: NL001376265B06

Artikel 3 – Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Füllwolle und für jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen Füllwolle und Verbrauchern geschlossen wird.
Vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags wird der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt.
Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher abweichend vom vorstehenden Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Verbraucher leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.

Artikel 4 – Das Angebot

Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist so ausführlich, dass der Verbraucher das Angebot richtig beurteilen kann. Die von Füllwolle verwendeten Bilder sind eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden Füllwolle nicht.
Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass es für den Verbraucher klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere:
den Preis einschließlich Steuern;
die möglichen Kosten für die Lieferung
die Art und Weise, wie der Vertrag abgeschlossen wird und welche Handlungen dafür notwendig sind;
die Frage, ob das Widerrufsrecht anwendbar ist oder nicht;
die Art und Weise der Zahlung, Lieferung und Erfüllung des Vertrags;
die Frist für die Annahme des Angebots bzw. die Frist, innerhalb derer Füllwolle den Preis garantiert;
die Höhe des Tarifs für die Fernkommunikation, wenn die Kosten für die Nutzung der Technik für die Fernkommunikation auf einer anderen Grundlage als dem regulären Grundtarif für das verwendete Kommunikationsmittel berechnet werden;
ob die Vereinbarung nach ihrem Abschluss archiviert wird und, falls ja, wie sie vom Verbraucher eingesehen werden kann;
die Art und Weise, wie der Verbraucher vor Vertragsabschluss die von ihm im Rahmen des Vertrages gemachten Angaben überprüfen und, falls gewünscht, berichtigen kann;
andere Sprachen als Niederländisch, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann;
die Verhaltenskodizes, denen Füllwolle unterliegt, und die Art und Weise, wie der Verbraucher diese Verhaltenskodizes elektronisch einsehen kann; und
die Mindestlaufzeit des Fernabsatzvertrags im Falle eines Laufzeitgeschäfts.

Artikel 5 – Der Vertrag

Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.
Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, bestätigt Füllwolle unverzüglich auf elektronischem Wege den Eingang der Annahme des Angebots. Solange der Eingang dieser Annahme nicht von Füllwolle bestätigt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen.
Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege zustande kommt, ergreift Füllwolle geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu schützen, und Füllwolle sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird Füllwolle hierfür angemessene Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Füllwolle kann sich – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Fakten und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn Füllwolle aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, eine Bestellung oder einen Antrag abzulehnen oder die Ausführung unter Angabe von Gründen an besondere Bedingungen zu knüpfen.
Füllwolle legt dem Verbraucher die folgenden Informationen schriftlich oder in einer Weise bei, dass sie vom Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich gespeichert werden können:
die Besuchsadresse der Niederlassung von Füllwolle, an die sich der Verbraucher bei Beschwerden wenden kann;
b. die Bedingungen und die Art und Weise, in der der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann, oder ein klarer Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts;
c. die Informationen über Garantien und den bestehenden Kundendienst;
d. die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen genannten Informationen, es sei denn, Füllwolle hat diese Informationen dem Verbraucher bereits vor der Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt;
e. die Voraussetzungen für die Beendigung des Vertrags, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder unbefristet ist.
Im Falle eines Laufzeitgeschäfts gilt die Bestimmung im vorherigen Absatz nur für die erste Lieferung.

Artikel 6 – Widerrufsrecht

Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen aufzulösen. Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Erhalt des Produkts durch den Verbraucher. Nach der Auflösung des Kaufs hat der Verbraucher noch 14 Tage Zeit, den Artikel zurückzugeben.
Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Der/die Verbraucher/in wird das Produkt nur soweit auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er/sie das Produkt behalten möchte. Macht der Verbraucher/die Verbraucherin von seinem/ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er/sie das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – wenn möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer/die Unternehmerin zurück und befolgt dabei die angemessenen und klaren Anweisungen von Füllwolle. Lege der Rücksendung eine Kopie der Rechnung bei. Diese wird automatisch in digitaler Form hinterlassen. Die Rücksendeadresse ist auf der Rechnung angegeben.

Artikel 7 – Kosten im Falle des Widerrufs

Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, gehen nur die Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten.
Füllwolle erstattet den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Rücksendung.

Artikel 8 – Ausschluss des Widerrufsrechts

Füllwolle kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers in dem in Absatz 2 vorgesehenen Umfang ausschließen. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn Füllwolle im Angebot deutlich darauf hingewiesen hat, zumindest rechtzeitig vor Vertragsschluss.
Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur möglich für Produkte
a. die vom Unternehmer nach den Angaben des Verbrauchers erstellt wurden;
b. die eindeutig persönlicher Natur sind;
c. die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können;
d. die schnell verderben oder altern;

Artikel 9 – Der Preis

Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer dürfen die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht werden, außer bei Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
Die im Angebot genannten Preise der Produkte verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Artikel 10 – Konformität und Garantie

Füllwolle garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Falls vereinbart, garantiert Füllwolle auch, dass das Produkt für einen anderen als den normalen Gebrauch geeignet ist.
Eine von Füllwolle geleistete Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher gegenüber Füllwolle auf der Grundlage des Vertrags geltend machen kann.

Artikel 11 – Lieferung und Ausführung

Füllwolle wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Verbraucher dem Unternehmen mitgeteilt hat.
Vorbehaltlich der diesbezüglichen Bestimmungen in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt Füllwolle angenommene Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen aus, es sei denn, es wurde eine längere Lieferfrist vereinbart. Wenn sich die Lieferung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Verbraucher spätestens 30 Tage nach der Bestellung darüber informiert. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kosten aufzulösen, und das Recht auf möglichen Schadenersatz.
Im Falle einer Auflösung gemäß dem vorherigen Absatz erstattet Füllwolle den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Auflösung.
Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweist, wird sich Füllwolle bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung wird in klarer und verständlicher Weise mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung werden von Füllwolle getragen.
Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher oder einen vorher benannten und Füllwolle bekannt gegebenen Vertreter bei Füllwolle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 12 – Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der in Artikel 6 Absatz 1 genannten Bedenkzeit zu zahlen. Im Falle einer Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung beginnt diese Frist, nachdem der Verbraucher die Bestätigung der Vereinbarung erhalten hat.
Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher/innen darf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals eine Vorauszahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, kann der Verbraucher keine Rechte in Bezug auf die Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor die vereinbarte Vorauszahlung geleistet wurde.
Der Verbraucher ist verpflichtet, Füllwolle unverzüglich über Ungenauigkeiten in den angegebenen oder erwähnten Zahlungsdaten zu informieren.
Bei Nichtzahlung durch den Verbraucher hat Füllwolle vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen das Recht, die angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Verbraucher im Voraus mitgeteilt wurden.

Artikel 13 – Reklamationsverfahren

Füllwolle verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren und bearbeitet Beschwerden gemäß diesem Beschwerdeverfahren.
Beschwerden über die Erfüllung des Vertrages müssen innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und klar beschrieben bei Füllwolle eingereicht werden, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat.
Bei Füllwol eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Erfordert eine Beschwerde eine absehbar längere Bearbeitungszeit, antwortet Füllwolle innerhalb der 14-Tage-Frist mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Verbraucher mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
Wenn die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, entsteht ein Streitfall, der dem Streitbeilegungsverfahren unterliegt.

Artikel 14 – Streitigkeiten

Auf Verträge zwischen Füllwolle und dem Verbraucher, auf die sich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 15 – Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen
Zusätzliche oder von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein und müssen schriftlich oder in einer Weise festgelegt werden, dass der Verbraucher sie auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich speichern kann.

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Über 100 Gramm für die Liege und 900-1000 Gramm Füllwolle für den Rand.

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Füllmenge pro Liter Fassungsvermögen in Gramm Füllwolle; luftig gefüllt ±30 / mittelhart ±50 / fest ±70

Kissen ohne Rand, Größe 70x100cm für mittlere bis große Hunderassen: ±2100 Gramm.enkillow

Mittelgroßes Insektenhotel, 200 g Füllwolle

Füllmenge pro Liter Fassungsvermögen in Gramm Füllwolle; luftig gefüllt ± 30 / mittelhart ± 50 / fest ± 70

Füllmenge pro Liter Inhalt in Gramm Füllwolle; luftig gefüllt ± 45 / mittelhart ± 75 / fest ± 100

Etwa 200 Gramm für den Liegeteil und 500 Gramm Füllwolle für einen festen Rand.

Bei mittlerer Festigkeit der Wollfüllung, etwa 900 Gramm.

Jedes Plüschtier ist einzigartig, aber zur Orientierung: Ein Ein-Liter-Messbecher fasst fast 100 Gramm Füllwolle, die sehr fest zusammengepresst ist.

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Für eine großzügige Mulchschicht von ± 8 cm brauchst du 1 Kilo Wolle pro m² vollständig bedecktem Boden.

Mit 50 Gramm Füllwolle hast du bereits eine großzügige Füllung.

Für einen robusten Hocker mit den Maßen 47x47x47 cm werden ±6500 Gramm Füllwolle benötigt.

Jede Puppe ist einzigartig, aber zur Orientierung: Ein Messbecher mit einem Liter Fassungsvermögen fasst fast 100 Gramm Füllwolle, die sehr fest zusammengedrückt wird.

Eine Portion von etwa 100 Gramm Füllwolle ist in der Regel ausreichend.

Pro Quadratmeter solltest du mit etwa 150-250 Gramm Füllwolle rechnen.

Je nach Größe der Stoff-Heubox; von 350 Gramm für eine kleine bis zu 700 Gramm für eine große.

 

Das hängt stark von der Größe und der Jahreszeit ab, aber rechne mit etwa 250 Gramm.

Wickle zum Beispiel einen schweren Stein mit über 500 Gramm Füllwolle ein, um einen stabilen Türstopper zu erhalten.

Eine Portion von etwa 300 Gramm Füllwolle ist oft ausreichend.

Für eine angenehm warme Winterbettdecke werden ± 600-700 Gramm Füllwolle pro m² benötigt.

Verwende 250-300 g Füllwolle für ein kleines Zierkissen von 40×40 cm.

Die Bandbreite reicht von 300 Gramm für eine kleine bis hin zu einem Kilo Füllwolle für eine schwere Zugluftstopper.

Schau dir diese Seite an und finde heraus, wie du selbst berechnen kannst, wie viel Füllwolle du brauchst.

Die Mengenangaben in diesem Kalkulationstool sind strenge Richtlinien, die entwickelt wurden, um dir zu helfen. Du kannst sie also gerne befolgen. Sie sind jedoch keine Garantie, daher raten wir dir, deine eigenen Berechnungen anzustellen. Berücksichtige dabei die Länge, Breite und Höhe sowie die gewünschte Stärke deines Projekts.